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Die Anzahl von Ehescheidungen und die Anzahl der von einer Scheidung der Eltern betroffenen Kinder hat während des letzten Jahrzehnts kontinuierlich zugenommen.   Durch zahlreiche Gesetzesänderungen und auch neue Gesetze in der letzten Jahren wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen im Eherecht und Familienrecht verändert. Dem gegenüber steht die steigenden Zahl nichtehelicher Lebensgemeinschaften, meist ohne jede rechtliche Absicherung bei einer Auflösung vor schwierigen Auseinandersetzungsproblemen. Am Erbrecht und am Verlassenschaftsverfahren geht kein Weg vorbei.





In all diesen, oft emotional stark belasteten Kernbereichen des Privatrechtes beraten und vertreten wir Ihre Interessen. Wenn Sie eine selbstbestimmte Lösung durch Mediation suchen, stehen wir als Mediator zur Verfügung oder als Beratungsanwalt an Ihrer Seite. Opfer von sexuellem (Kindes)Mißbrauch können bei Schutz und Durchsetzung ihrer Ansprüche auf unsere verläßliche Unterstützung vertrauen.

 
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